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VdB Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler
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WAFFENANKAUF DEUTSCHLAND

Rechtsicherer Ankauf von Jagdwaffen, Sportwaffen, Sammlerwaffen und Waffen aus Erbschaft oder Geschäftsauflösung. 

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WAFFEN VERKAUFEN?

Anleitung: Verkauf einer privaten Waffe an einen Waffenhändler

 

Wenn Sie als privater Erlaubnisinhaber (z. B. mit einer Waffenbesitzkarte, Jagdschein) eine Waffe an einen Waffenhändler verkaufen möchten, müssen Sie die Vorgaben des Waffengesetzes einhalten. Dazu gehören nicht nur die korrekte Meldung des Verkaufs, sondern auch die Überprüfung der Berechtigung des Käufers (Händlers).

 

Diese Anleitung erläutert die notwendigen Schritte, um den Verkauf rechtssicher und korrekt abzuwickeln:

 

1. Vorbereitung vor dem Verkauf

  • Prüfen Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis (E-ID).

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Erlaubnis-ID (E-ID) gültig ist und die Waffe in Ihrer Waffenbesitzkarte korrekt eingetragen ist.

  • Falls Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich vorab an Ihre zuständige Waffenbehörde.

1.2. Waffen-ID (W-ID) der zu verkaufenden Waffe ermitteln:

  • Jede registrierte Waffe besitzt eine eindeutige Waffen-ID (W-ID) im NWR.

  • Überprüfen Sie, ob diese W-ID mit der zu verkaufende Waffe in Ihrer Waffenbesitzkarte übereinstimmt.

1.3. Überprüfung der Berechtigung des Waffenhändlers:

  • Bevor Sie den Verkauf durchführen, sind Sie verpflichtet, die Berechtigung des Waffenhändlers zu überprüfen. Dazu gehört:

  • Waffenhandelserlaubnis: Der Händler muss über eine gültige Erlaubnis zum Handel mit Waffen verfügen

  • NWR-Registrierung: Der Händler muss eine gültige Firmen-ID (F-ID) besitzen und im NWR eingetragen sein.

  • Lassen Sie sich die Waffenhandelserlaubnis des Händlers vorlegen und prüfen Sie die Gültigkeit. Im Zweifelsfall können Sie die Berechtigung des Händlers auch durch einen Anruf bei Ihrer Waffenbehörde (Ordnungsamt, Polizei) bestätigen lassen.

1.4. Kontaktaufnahme mit dem Händler:

  • Klären Sie vorab, wie der Übergabe- und Meldeprozess abläuft.

 

Hinweis: Bei uns erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu diesem Prozess. Rufen Sie uns einfach an und lassen Sie sich von einem Waffenfachhändler beraten.

 

2. Durchführung des Verkaufs bzw. der Überlassung

  • Übergabe der Waffe an den Händler:

    • Bei der Übergabe prüfen der Händler und Sie gemeinsam die Daten der Waffe, insbesondereWaffentyp, Kaliber, Seriennummer.

    • Übereinstimmung mit der Waffen-ID (W-ID).

    • Überlassen Sie dem Händler alle relevanten Dokumente zur Waffe, z. B. Bestätigung des Neubeschusses nach einer Änderung an einem wesentlichen Waffenteil (Laufgewinde, Montagebohrungen, etc.).

  • Meldung des Erwerbs durch den Händler:

  • Der Händler meldet den Erwerb der Waffe unverzüglich an das NWR. Dabei wird:

    • Die Waffe als Überlassen aus Ihrer Erlaubnis-ID (E-ID) gemeldet.

    • Die Waffe der Firmen-ID (F-ID) des Händlers zugeordnet.

    • Sie erhalten vom Händler eine Bestätigung über die Meldung des Erwerbs (Waffenbrief).

​​

3. (Behördenseite) Erstellung einer Vorgangs-ID (V-ID) durch das NWR:

  • Der Vorgang wird im NWR mit einer Vorgangs-ID (V-ID) dokumentiert, die den Vorgang der Überlassung nachvollziehbar macht.

  • Die V-ID verknüpft automatisch Ihre P-ID mit der F-ID des Händlers und der W-ID der Waffe.

  • Der Vorgang der Überlassung wird von Ihrer zuständigen Waffenbehörde bestätigt und die Waffe zur Austragung aus der waffenrechtlichen Erlaubnis vorbereitet.

4. Nach dem Verkauf

  • Zeigen Sie die Überlassung der Waffe innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer Waffenbehörde an. Sie können dafür das .pdf-Formular des BVA nutzen. Einige Waffenbehörden haben aber bereits Onlineformulare für diese Art von Anzeigen eingerichtet.

  • Aufbewahren der Verkaufsunterlagen:

    • Heben Sie alle Belege des Verkaufs auf, insbesondere:

    • Die Bestätigung des Händlers über die Meldung an das NWR (Waffenbrief).

    • Den Kaufvertrag oder andere Nachweise über die Übergabe der Waffe.

 

5. Pflichten nach dem Verkauf:

  • Reichen Sie die waffenrechtliche Erlaubnisse in denen die Waffe Eingetragen war (WBK, Europäischer Feuerwaffenpass etc.) bei Ihrer Waffenbehörde ein.

  • Beachten Sie hierbei die gesetzliche Frist von zwei Wochen für die Anzeige des Vorgangs.

 

Wichtige Hinweise in der Zusammenfassung:

  • Überprüfung der Berechtigung des Käufers (Händlers): Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass der Waffenhändler über die erforderliche Berechtigung verfügt. Eine Übergabe an eine unberechtigte Person oder Firma kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Rechtssicherheit gewährleisten: Arbeiten Sie nur mit einem ordnungsgemäß im NWR registrierten Waffenhändler zusammen. Der Händler ist verpflichtet, den Erwerb der Waffe korrekt zu melden

  • Verantwortung des Erlaubnisinhabers: Auch wenn der Händler die Meldung an das NWR übernimmt, liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Austragung der Waffe aus Ihrer Waffenbesitzkarte letztlich bei Ihnen.

  • Fristen einhalten: Die Überlassung muss innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

Diese Schritte helfen Ihnen, den Verkauf Ihrer Waffe an einen Waffenhändler sicher und rechtssicher durchzuführen.

Nationales Waffenregister

Was bedeutet NWR und warum ist es so wichtig?

 

Das Nationale Waffenregister (NWR) ist eine zentrale Datenbank in Deutschland, die alle wesentlichen Informationen zu legalen Waffen, deren Besitzern, Firmen, und den damit verbundenen Vorgängen erfasst. Es dient der Verwaltung und Kontrolle von Schusswaffen sowie der Nachverfolgbarkeit waffenrechtlicher Aktivitäten. Jedes Objekt oder Subjekt im NWR erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (NWR-ID), die eine strukturierte und sichere Verwaltung ermöglicht.

 

Arten von NWR-IDs

 

Im Nationalen Waffenregister werden verschiedene Arten von NWR-IDs verwendet, um Personen, Firmen, Waffen und Vorgänge eindeutig zu identifizieren:

 

1. Personen-ID (P-IDs):

  • Privatpersonen, die im Besitz von Waffen sind oder waffenrechtliche Erlaubnisse haben, erhalten eine P-ID. Sie identifiziert Waffenbesitzer, Erwerber oder andere natürliche Personen im NWR.

2. Firmen-ID (F-IDs):

  • Juristische Personen, wie Waffenhändler, Hersteller, Sicherheitsfirmen oder Schießsportvereine, erhalten eine F-ID. Diese ID verknüpft eine Firma mit ihren waffenrechtlichen Tätigkeiten, z. B. Handel, Herstellung oder Lagerung von Waffen.

3. Erlaubnis-ID (E-IDs):

  • Dokumentiert waffenrechtliche Genehmigungen, z. B. Waffenbesitzkarten (WBK), Jagdscheine oder Waffenhandelslizenzen.

  • Sowohl Privatpersonen als auch Firmen können über E-IDs mit ihren Berechtigungen verknüpft werden.

 

4. Waffen-ID (W-IDs):

  • Jede registrierte Waffe erhält eine individuelle W-ID, die Informationen wie Waffentyp, Hersteller, Modell, Kaliber und Seriennummer umfasst. Diese ID ermöglicht eine eindeutige Nachverfolgbarkeit der Waffe im gesamten Lebenszyklus.

 

5. Teile-ID (T-IDs):

  • Für wesentliche Waffenteile, wie Läufe oder Verschlussstücke, wird eine T-ID erstellt. Diese ID behandelt solche Teile wie eigenständige Objekte im NWR.

 

Zusammenhang und Nutzung

 

Die verschiedenen NWR-IDs verknüpfen Personen, Firmen, Waffen und Vorgänge miteinander, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.

  • Für Privatpersonen: Die P-ID wird mit der W-ID und E-ID verknüpft, um den rechtmäßigen Besitz und die Berechtigung zu dokumentieren.

  • Für Firmen: Die F-ID ermöglicht die eindeutige Zuordnung von Waffen und waffenrechtlichen Vorgängen, wie Handel, Verwahrung oder Herstellung.

  • Für Behörden: Die B-ID sorgt dafür, dass zuständige Stellen rechtssicher und effizient auf relevante Informationen zugreifen können.

 

Dieses System erhöht die Transparenz, erleichtert die Arbeit von Sicherheitsbehörden und trägt zur Prävention von Missbrauch und illegalem Waffenhandel bei.

Angebote für Waffenbesitzer

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Vielen Dank das Sie uns für den Verkauf Ihrer Waffen kontaktieren. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzusprechen. Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

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